Gemeinsam die Zukunft der Schiene im VRR gestalten

Wesentliche Investitionsmaßnahmen und damit verbundene Großprojekte im Bereich der Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) machen stets eine enge Abstimmung und partnerschaftliche Zusammenarbeit verschiedenster Akteure erforderlich. Das Spektrum der Projektpartner des VRR reicht dabei vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn (DB) bis hin zum Eisenbahnbundesamt (EBA).

Die Partner/innen des VRR bei Infrastrukturprojekten

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr fungiert als oberste Aufsichtsbehörde für alle Infrastrukturprojekte im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in NRW. Es ist zugleich Zuwendungsgeber für Mittel nach § 13 des ÖPNV-Gesetzes, was auch die Programmhoheit beinhaltet. Darüber hinaus ist es der relevante politische Partner bei der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen, die im besonderen Landesinteresse und damit auch im besonderen Interesse der SPNV-Aufgabenträger sind.

 

 

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DB InfraGo

Die DB InfraGO AG ist die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn AG. Sie geht zum 1. Januar 2024 aus den bisherigen beiden Infrastrukturgesellschaften DB Netz AG und DB Station&Service AG hervor. 

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BahnflächenEntwicklungs­Gesellschaft NRW mbH (BEG NRW)

Die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH koordiniert die Verwertung von DB-Liegenschaften und ihren Verkauf an die betroffenen Kommunen. Zudem fungiert sie als Projektkoordinatorin und Vermittlerin zwischen der DB Station&Servive AG und den jeweiligen Kommunen für Investitionsmaßnahmen, wie z. B. ehemalige Empfangsgebäude.

 

Das Logo der BEG

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Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster

Die Bezirksregierungen sind Bewilligungsbehörde für die Investitionspauschale nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes. Von dieser Stelle des Landes erhalten die SPNV-Aufgabenträger die entsprechenden §-12-Mittel, die dann vom SPNV-Aufgabenträger entweder eigenverantwortlich genutzt werden oder zur Förderung von Investitionen des ÖPNV, insbesondere in die Infrastruktur an Eisenbahnunternehmen, öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weitergeleitet werden. Darüber hinaus sind die Bezirksregierungen Planfeststellungsbehörde für ÖPNV-Infrastrukturvorhaben, wie z.B. den Neu- oder Ausbau von Straßenbahn- oder Stadtbahnlinien. Nur die Bezirksregierung Düsseldorf fungiert auch als Technische Aufsichtsbehörde für Straßen- und Stadtbahnen und erteilt technische Genehmigungen für die entsprechenden Anlagen.

Logo der Bezirksregierung Arnsberg
Das Logo der Bezirksregierung Düsseldorf
Das Logo der Bezirksregierung Münster

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Eisenbahnbundesamt (EBA)

Das Eisenbahnbundesamt ist Aufsichtsbehörde gegenüber den bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG und DB Station&Service AG. Es ist zugleich Planfeststellungs- und Bewilligungsbehörde des Bundes für Eisenbahninfrastrukturvorhaben.

 

Das Logo des Eisenbahn-Bundesamtes

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Regionale Bahngesellschaft Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-Mettmann-Wuppertal mbH

Die Regiobahn hat 1999 Teile der Infrastruktur von der DB übernommen und ist seitdem im Bereich Mettmann, Erkrath, Düsseldorf, Neuss und Kaarst und Umgebung tätig. Zum Eigentum der Regiobahn GmbH gehört die eigene knapp 25 Kilometer lange Infrastruktur, sowie 9 Verkehrsstationen, die Servicestation in Mettmann Stadtwald sowie ein Güterbahnhof in Dornap Hahnenfurth.

Das Logo der Regiobahn