Kommunale Projekte

Als Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes NRW und als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW fördert der VRR Investitionen von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen oder anderen Nahverkehrsakteuren. Damit sichern wir eine bestmögliche Qualität und Zuverlässigkeit des ÖPNV und verbessern die Verkehrsverhältnisse in der Region.

Förderung von ÖPNV-Investitionen

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden, öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten.

 

Förderkatalog 2024 (99.38 KB - pdf)

Förderkatalog 2023 (159.41 KB - pdf)

Förderkatalog 2022 (142.99 KB - pdf)

Förderkatalog 2021 (144.51 KB - pdf)

 

Hier erfahren Sie mehr über die Förderung von ÖPNV-Investitionen.